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01.09.2011

Tanken, Waschen und Shoppen mit der Westfalen-Compact-Card

Neues Angebot für Privatkunden und Firmen-Incentives

Die Westfalen-Compact-Card ist ein ideales Geschenk für Vielfahrer. Oder für junge Autofahrer, denen ihre Eltern ein bestimmtes Budget für Kraftstoffe zur Verfügung stellen wollen. Besonders geeignet ist die Westfalen-Compact-Card auch für Firmen-Incentives. Bislang mussten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfreien Sachzuwendungen zukommen lassen wollten, diese auf Gutscheinen exakt benennen (zum Beispiel: 28,5 Liter Superbenzin). Nach der Lockerung der Bestimmungen im Einkommenssteuergesetz (§8 Abs.2, EStG) durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 21/09 vom 11.11.2010) ist es nun ausreichend, lediglich den Gegenwert von 44 Euro anzugeben und sicherzustellen, dass der Gutschein ausschließlich für Sachleistungen und nicht für Bargeld in Anspruch genommen werden kann. „Für die Unternehmen bringt die Gesetzesänderung eine riesige Erleichterung“, freut sich Joachim Burbank, Leiter Card Service im Geschäftsbereich Tankstellen der Westfalen AG. Um die Einhaltung der konkreten Durchführungsbestimmungen der Finanzbehörden der Länder einzuhalten empfiehlt Burbank den Unternehmen, die steuerrechtliche Abwicklung vorab in ihren Fachabteilungen oder mit den Steuerberatern zu klären

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